Zustiftung
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundkapital der Stiftung. Das Kapital bleibt erhalten, die Zinsen unterstützen die Arbeit der Stiftung dauerhaft. Zustiftungen können Barzuwendungen, Immobilien, Grundstücke oder auch Sachgegenstände sein. Diese können zu Lebzeiten als einmaliger Betrag oder durch Teilbeträge geleistet oder später durch testamentarische Verfügung auf die Stiftung Lebenshilfe und unterstützende Dienste Mainz-Bingen übertragen werden. Als Zustifter erhalten Sie eine Stiftungsurkunde.
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Fotos (Fotoleiste oben): Roland Vogt