Testamentsvollstreckung
Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Testamentsvollstrecker zu. Er ist derjenige, der den Nachlass nach Ihren Vorgaben abwickelt, den Nachlass verteilt und danach das Erbe Ihres Kindes verwaltet. Die Wirkungen Ihres Testamentes reichen nämlich weit in die Zukunft hinein. Da Ihr Kind sein Erbe nicht selbst verwalten kann, muss sein Erbteil zeitlebens durch den Testamentsvollstrecker betreut werden. Nur so können Sie den Vermögensschutz erhalten. Auch den Nachfolger der zunächst von Ihnen im Testament benannten Person können Sie bestimmen. Da die Testamentsvollstreckung häufig mehrere Jahrzehnte andauern wird, können Sie auch überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Institution mit diesem Amt zu betrauen.
Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind komplex, er muss sich mit den Interessen und Rechten einer Mehrzahl von Personen und Institutionen beschäftigen, z.B.:
- mit anderen Miterben oder Vermächtnisnehmern (z.B. Geschwisterkindern)
- mit dem Betreuer Ihres Kindes
- mit dem Nachlass- und dem Betreuungsgericht
- mit dem Sozialhilfeträger
- und natürlich mit dem Fiskus, der ggf. die Erbschaftsteuer geltend macht
Ihr Testamentsvollstrecker sollte absolut vertrauenswürdig sein, über ausreichende Lebenserfahrung, menschliche Qualifi kation, wirtschaftlichen Sachverstand und möglichst über ein gewisses Durchsetzungsvermögen verfügen.
Für die Dauertestamentsvollstreckung erteilen Sie Ihrem Testamentsvollstrecker bestimmte Anweisungen, wie er die Erträgnisse des Erbteiles Ihres Kindes zu verwenden hat: Nämlich so, dass Ihrem Kind die Vorteile aus seinem Erbe zugutekommen, der Sozialhilfeträger aber nicht auf dieses Erbe und die daraus erzielten Erträge zugreifen kann. Juristische und steuerliche Beratung
darf sich der Testamentsvollstrecker bei Bedarf einholen.
Testamentsvollstrecker und Betreuer müssen im Interesse Ihres Kindes verantwortungsvoll zusammenarbeiten.
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